Ich kenne Frau Steinberger nicht persönlich und habe auch mit ihrer Partei nichts zu tun, möchte Erstere aber hier trotzdem verteidigen. Eine Behörde kann durchaus mutig vorgehen, ohne das Recht zu beugen, wie Sie behaupten. Das Recht ist bekanntlich nicht nur Gesetzes-, sondern auch Richterrecht und entwickelt sich oft anhand von Einzelfällen weiter, wenn diese höheren Ortes am Ende zu Grundsatzentscheidungen führen. Im vorliegenden Fall sollte eine Behörde - die ja für den Bürger da ist und nicht umgekehrt - durchaus den Mut haben, schwerwiegende Bedenken (mittel- und langfristige Gemeinwohlgefährdung durch Grundwasserbelastung) zu artikulieren und es eventuell selber auf einen Prozess ankommen zu lassen. Ob jemand tatsächlich in jedem Fall und ausnahmslos ein "Baurecht" hat, das wäre ja gerade der Gegenstand eines solchen Verfahrens. Leider braucht man aber da beim Landratsamt Landshut wohl eh keine Bedenken zu haben; denn das ist ja unter anderem auch ein Schweinezüchter-Förderverein im Behördengewand. - gez. Hans Zehntner

