
Räumfahrzeug in Straße bei Schnee im Einsatz mit Kennzeichnung der erforderlichen 3,5 m Fahrbahnbreite
Landshut - pm (24.11.2025) Wir müssen da durch! lautet die Devise der Mitarbeiter der Bauamtlichen Betriebe, die bei Schneefall im Einsatz sind, um die Straßen zu räumen. Dabei sind sie auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Hier einige Hinweise dazu, was es für den Winterdienst zu beachten gilt, denn um der Räum- und Streupflicht auf den öffentlichen Straßen nachkommen zu können, benötigen die Mitarbeiter des Winterdiensts Unterstützung.
Beim Parken des Autos in Straßen ist darauf zu achten, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können. Eine Restfahrbahnbreite von 3,50 Meter ist optimal.
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß und bei markierten Parkplatzen unbedingt innerhalb der Markierung zu parken. In Kurven, Einmündungen, Wendehammern, Kreuzungen und vor Bordsteinabsenkungen besteht grundsätzlich Parkverbot.
Auch sollten Ablagestellen in den engeren Straßen für größere Schneemassen freigelassen werden.

