Eching - pol (16.08.2026) Nach dem Volksfestbesuch in Kronwinkl wollte ein 62-Jähriger mit seinem Fahrrad nach Hause fahren. Die Beamten stellten hierbei eine sichtliche Alkoholisierung bei dem Herrn fest, nachdem er sich stark schwankend zu seinem Fahrrad begab und aufsteigen wollte.
Diese Fahrt hätte nicht nur eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach sich gezogen, sondern stelle ebenso eine erhebliche Verkehrsgefahr sowohl für den Radfahrer selbst, als auch für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Nachdem der Atemalkoholtest einen erheblichen Wert, weit über dem rechtlich Zulässigen, ergab, wurde die Fahrt unterbunden.

