
Bei der Kontrolle wurden Verstöße wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt. - Foto: Zoll
Straubing - pm (28.07.2026) Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Plattling des Hauptzollamts Landshut in den späten Abendstunden des 24. Juli eine Kontrollmaßnahme im Gaststättengewerbe in Straubing durch. Unterstützt wurde die Maßnahme von der Ausländerbehörde der Stadt Straubing. Anlass der Prüfungen waren Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse sowie auf mögliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
Im Rahmen der Maßnahme überprüften die Einsatzkräfte insbesondere die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten, das Vorliegen möglicher Fälle illegaler Beschäftigung, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Beachtung der Vorschriften des § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, speziell der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung und der Ausweismitführungspflicht.
Bereits während der Kontrolle wurden Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, gegen die Ausweismitführungspflicht sowie gegen die unerlaubte Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt, die die Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben. Darüber hinaus trafen die Einsatzkräfte drei Arbeitnehmer an, die nicht über den für Ihre Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten und daher keiner Erwerbstätigkeit hätten nachgehen dürfen. Gegen die betroffenen Personen wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die festgestellten Sachverhalte sowie die im Rahmen der Kontrollen durchgeführten Personenbefragungen werden derzeit weiter ausgewertet und bearbeitet.
Die Kontrollmaßnahme ist Teil der regelmäßigen behördenübergreifenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ziel dieser Kontrollen ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und illegale Beschäftigungsstrukturen frühzeitig aufzudecken.

