Landshut pol (17.02.2026) Am 8. März sind in Bayern Kommunalwahlen. Viele Parteien und Kandidaten machen mit unterschiedlichen Wahlplakaten im öffentlichen Raum Werbung für ihre Sache. Leider stehen immer mehr Werbeplakate an unzulässigen Stellen und wirken sich negativ auf den Verkehr aus. Die Polizei Landshut will daher darauf hinweisen, dass Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig ist, ebenso innerörtliche Werbung die den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften stört.

