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17 tote Vögel im Wald - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums

Simbach bei Landau - pol (09.10.2025) Nachdem Ende Juli 2025 in einem Waldstück in der Nähe von Simbach b. Landau auf einer Fläche von etwa 200 qm insgesamt 17 tote Vögel, darunter mehrere besonders und streng geschützte Rot- und Schwarzmilane, Mäusebussarde und Krähenarten gefunden wurden, liefen umfangreiche Ermittlungen an, die zunächst von der Staatsanwaltschaft Landshut gemeinsam mit der Polizeiinspektion Landau a.d.Isar geführt wurden.

Der Generalstaatsanwalt in München übertrug die Ermittlungen zwischenzeitlich aufgrund der besonderen Expertise bei der Verfolgung von Wildtierkriminalität auf die Staatsanwaltschaft Deggendorf. Nach den derzeitigen Erkenntnissen, insbesondere den Untersuchungen und pathologischen Befunden durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), ist davon auszugehen, dass die aufgefundenen Tiere durch Aufnahme des hochgiftigen und seit 2007 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmittels Carbofuran zu Tode kamen.

Am Donnerstag, 09.10., führten rund ein Dutzend Einsatzkräfte unter Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Niederbayern im Bereich der Fundstelle eine großflächige Absuche nach weiteren Kadavern und möglichen noch vorhandenen Giftködern durch, auch unter Zuhilfenahme von Drohnen. An der Suchaktion waren speziell ausgebildete Kadaver- und Carbofuran-Spürhunde des österreichischen WordWildlifeFound (WWF) sowie des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK) beteiligt.

Bei der intensiven Absuche heute wurden keine weiteren Kadaver oder Giftköder gefunden. Bereits Anfang August hatten zahlreiche Einsatzkräfte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landshut für das Anwesen eines 64-jährigen Mannes aus dem Landkreis Rottal-Inn vollzogen und dabei mehrere Datenträger sichergestellt, deren Auswertung noch andauert. Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle: „Die Erhaltung der Artenvielfalt ist mir ein wichtiges Anliegen. Daher müssen Fälle von Wildtierkriminalität konsequent ermittelt und verfolgt werden.

Mit Oberstaatsanwalt Horst Müller haben wir bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Spezialisten, der über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Naturschutzstrafrechts verfügt. Durch eine Bündelung der Ermittlungen haben wir die Möglichkeit, tiefergehende Erkenntnisse zu gewinnen und eventuelle Zusammenhänge zu erkennen, wodurch sich der Ermittlungsdruck auf die häufig unbekannten Täter erhöht. Wer Straftaten gegen streng geschützte Arten wie etwa Greifvögel begeht, muss mit strenger Strafverfolgung rechnen.“

„Mit der heutigen Absuche auch mit Unterstützung durch Diensthunde und Drohnentechnik zeigen wir erneut, dass die niederbayerische Polizei Naturschutzkriminalität ernst nimmt und das Töten von Greifvögeln keinesfalls toleriert wir“, so Polizeipräsident Roland Kerscher. Naturschutzkriminalität im Fokus – Greifvögel sind streng geschützt Praktisch alle in Deutschland lebenden Greifvögel wie Falken, Mäusebussard und Rotmilan sind streng geschützte Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Zumeist sind sie im Bestand stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.

Daher stellt bereits das Nachstellen, beispielsweise durch Aufstellen von Fallen, und erst recht das Töten, etwa durch Abschuss oder Vergiften, eine Straftat dar, für die das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Begehung ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten im Mindestmaß zu verhängen. Die Polizeipräsidien Niederbayern und Oberpfalz beteiligen sich seit 2023 am EU-LIFE-Projekt wildLIFEcrime, das von der Europäischen Kommission gefördert und vom WWF Deutschland geleitet wird.

Dreizehn Partner aus Wissenschaft, Naturschutz und Naturschutzverwaltung arbeiten gemeinsam daran, Wildtierkriminalität zu bekämpfen. Dabei erfolgt jeweils eine enge Abstimmung mit den beteiligten Staatsanwaltschaften.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://wildlifecrime.info/.

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