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Drohnensichtungen am Flughafen München: Mitteilung von Bundespolizei, Flughafen und Polizeipräsidium

München Flughafen pol (04.10.2025) Wegen der wiederholten Drohnensichtungen am Flughafen München wurde der Flugbetrieb zeitweise eingestellt. Am Donnerstagabend (2. Okt.) kam es im Umfeld und auf dem Gelände des Münchner Flughafens zu mehreren Drohnensichtungen. Die ersten Hinweise gingen gegen 20:30 Uhr ein. Betroffen waren zunächst Bereiche rund um den Flughafen, darunter Freising und Erding. Die Landespolizei leitete daraufhin umgehend umfangreiche Fahndungsmaßnahmen mit starken Kräften im Umfeld des Flughafens ein.  

Parallel dazu führte die Bundespolizei auf dem Flughafengelände unverzüglich Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen durch. Ein Verursacher konnte bislang allerdings nicht identifiziert werden. Gegen 21:05 Uhr wurden Drohnen in der Nähe des Flughafenzauns gemeldet. Gegen 22:10 Uhr erfolgte die erste Sichtung auf dem Flughafengelände. Daraufhin wurde der Flugbetrieb um 22:18 Uhr aus Sicherheitsgründen sukzessive eingestellt. Die präventive Sperrung umfasste ab 22:35 Uhr beide Start- und Landebahnen.

Die Sichtungen endeten gegen Mitternacht. Nach Angaben des Flughafenbetreibers kam es bis dahin zu 17 Flugausfällen und 15 Umleitungen. Zur Überwachung des Luftraums und zu Fahndungszwecken waren auch Hubschrauber der Bundespolizei und der Bayerischen Landespolizei im Einsatz. Der Flughafen München kümmerte sich in Zusammenarbeit mit den Airlines umgehend um die Versorgung der Passagiere in den Terminals. Es wurden Feldbetten bereitgestellt, sowie Decken, Getränke und Snacks ausgereicht.

Des Weiteren wurden 15 ankommende Flüge nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet. Der Flugbetrieb konnte am Freitag (03.10.) regulär aufgenommen werden. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben sind an Verkehrsflughäfen für die Detektion und Abwehr von Drohnen die Deutsche Flugsicherung (DFS), die Landesluftsicherheitsbehörden, die Polizeien der Länder sowie die Bundespolizei zuständig. Die Maßnahmen erfolgen in bewährter enger Abstimmung aller beteiligten Stellen und dem Flughafenbetreiber auf Grundlage gemeinsam konzipierter Notfallpläne.

Polizeipräventiv ist im Umfeld des Flughafens die jeweils örtlich zuständige Landespolizei verantwortlich, auf dem Flughafengelände die Bundespolizei. Die Strafverfolgung obliegt der Landespolizei.

Hinweis Bitte haben Sie Verständnis, dass die Sicherheitsbehörden aus einsatztaktischen Gründen keine weiteren Angaben zu den eingesetzten Systemen und Maßnahmen machen können. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Bayerische Polizei geführt.

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