Landshut - pol (09.10.2023) Bei einer Verkehrskontrolle in der Benzstraße konnte am Sonntag, 8. Oktober, gegen 12 Uhr ein Einhandmesser bei einem 39-Jährigen aus Saal a. d. Donau im Fahrzeug aufgefunden werden. Da das Führen eines derartigen Messers verboten ist, erhielt er eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
Bei einem Einhandmesser handelt es sich um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge. Der Besitz ist nach dem Waffengesetz erlaubt, das Führen in der Öffentlichkeit jedoch verboten.

