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Kinderpornografie: Kripo Landshut durchsucht Wohnungen

Landshut/Kelheim - pol (25.01.2023) Seit heute früh (Mittwoch, 25.01.2023) durchsuchen Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut mit Unterstützung der Polizeiinspektion Eggenfelden sowie Beamte des ZED Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes, Erwerbs und Verbreitens von kinderpornografischen Materials.

Drei Männer im Alter von 25, 54, und 71 Jahren sowie eine 64-jährige Frau stehen im Verdacht mutmaßlich seit mindestens Februar 2022 bzw. seit November 2022 über einschlägige Plattformen kinderpornografisches Bildmaterial gesucht, bzw. heruntergeladen oder entsprechend weiter verbreitet zu haben. Beim heutigen Vollzug der von den Staatsanwaltschaften Landshut, Regensburg – Zweigstelle Straubing sowie des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragten Durchsuchungsbeschlüsse zahlreiche Datenträger (Laptops, Tabletts, Computer, externe Festplatten sowie Mobiltelefone) sichergestellt.

Keine Anonymität im Netz – US- Provider und US- Bundesbehörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Ermittlungsbehörden

Durch die neuerliche Aktion wurde möglichen Tätern und Nachahmern deutlich gemacht, dass sie in der Anonymität des Internets nicht folgenlos agieren können. Häufig haben die Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie ihren Ursprung in den USA, die i. d. R. über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children), oder der US-Bundespolizei FBI bekannt werden. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, u. a. indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden. Die Meldung derartiger Fälle an deutsche Ermittlungsbehörden führt auch immer häufiger in ganz Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen.

Erhebliche Konsequenzen auch bei Strafunmündigen – Handys mit verbotenen Inhalten werden eingezogen

Auch bei Strafunmündigen (unter 14 Jahren) drohen erhebliche Konsequenzen: Gegen die Anschlussinhaber, das sind meistens die Eltern, wird i. d. R. ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit – eingezogen. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von Kinder- und Jugendpornografie kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen ist. Der Tatbestand kann mit nur einem falschen Klick oder Mitgliedschaft in einer zwielichtigen Chatgruppe schnell erfüllt werden. Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornographischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer. Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
  • Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen
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