
Kita-Beitragszuschuss: Wie fließt das Geld.
Landshut - pm (28.09.2026) Ab dem 1. Januar 2027 fällt der staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro im Monat für Kindergartenkinder in seiner bisherigen Form weg. Mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) fließt das Geld zwar weiterhin an die Kita-Träger, muss aber nicht mehr auf den Elternbeitrag angerechnet werden. Bleiben die Gebühren gleich, zahlen Familien ab Januar bis zu 100 Euro mehr im Monat, ohne dass sich an der Betreuung etwas ändert.
Die ÖDP-Fraktion im Landshuter Stadtrat will diese versteckte Gebührenerhöhung verhindern und hat dazu einen dringenden Antrag eingereicht. Die Stadtverwaltung soll noch im Oktober darlegen, welche zusätzlichen staatlichen Fördermittel die Stadt ab 2027 erhält. Außerdem soll sie eine Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kitas vorschlagen, über die der Stadtrat noch vor dem Jahreswechsel entscheiden kann. Ziel ist, dass Eltern nicht allein wegen der Umstellung der Förderung mehr bezahlen. Für die Kitas der freien und kirchlichen Träger soll die Verwaltung berichten, welche Folgen dort zu erwarten sind und ob die Stadt bereits mit den Trägern im Gespräch ist.
„Der Freistaat sagt selbst, dass das Geld vollständig im System bleibt und der Wegfall des Zuschusses kein Grund für höhere Elternbeiträge ist“, erklärt ÖDP-Stadtrat Heiko Helmbrecht. „Dann muss es auch zwingend bei den Familien ankommen. Wir wollen rechtzeitig Klarheit schaffen, damit Eltern im Januar keine böse Überraschung erleben.“
Die Fraktion betont abschließend, dass Gebührenerhöhungen aufgrund tatsächlich gestiegener Betriebskosten eine andere Frage seien. Hier gehe es allein darum, die Umstellung des Fördersystems sozialverträglich und kostenneutral für die Eltern zu gestalten. Die ÖDP-Ortsverbände in der Region, wie z. B. Ergolding, starten ähnliche Initiativen für ihre Kommunen.
Der Antrag im Wortlaut:
Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach der BayKiBiG-Reform
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung stellt im zuständigen Ausschuss bis Ende Oktober 2026 dar, wie sich die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) finanziell auf die städtischen Kindertagesstätten auswirkt. Insbesondere ist aufzuzeigen, welche zusätzlichen staatlichen Fördermittel die Stadt ab 2027 erhält.
2. Die Verwaltung legt einen Vorschlag zur Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten vor, über den der Stadtrat noch vor dem 1. Januar 2027 entscheiden kann. Ziel ist, dass Eltern ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zahlen müssen, nur weil der bisherige Beitragszuschuss von bis zu 100 Euro monatlich wegfällt.
3. Die Verwaltung berichtet, welche Folgen die Umstellung für die Elternbeiträge bei freien und kirchlichen Trägern in Landshut voraussichtlich hat und ob die Stadt dazu bereits mit den Trägern im Gespräch ist.
Begründung:
Mit der BayKiBiG-Reform entfällt zum 1. Januar 2027 der Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder. Das Geld bleibt nach Aussage des Freistaats vollständig im System und fließt künftig über den Qualitätsbonus und die Betriebskostenförderung an die Träger. Die bisherige verpflichtende Anrechnung auf den Elternbeitrag entfällt jedoch.
Für Familien heißt das: Bleiben die Gebühren der städtischen Kitas unverändert, zahlen sie ab Januar bis zu 100 Euro mehr im Monat, allein weil der bisherige Beitragszuschuss nicht mehr auf ihren Elternbeitrag angerechnet wird. Laut Gesetzesbegründung ist der Wegfall des Beitragszuschusses für sich genommen jedoch kein Anlass für höhere Elternbeiträge. Der Freistaat hat seine Förderung bereits 2026 um mehr als 10 Prozent erhöht und will sie weiter anheben.
Die Stadt sollte daher vor Inkrafttreten der Neuregelung klären, welche Mittel ihr zusätzlich zur Verfügung stehen, und diese bei der Festsetzung der Elternbeiträge berücksichtigen. Gebührenerhöhungen wegen tatsächlich gestiegener Kosten sind eine andere Frage und nicht Gegenstand dieses Antrags.Eltern und Träger brauchen frühzeitig Planungssicherheit. Da ein großer Teil der Kinderbetreuung in Landshut bei freien und kirchlichen Trägern liegt, sollte auch deren Situation in den Blick genommen werden.

