
Habe ich alle Stimmen verteilt? Wie wirkt sich ein Listenkreuz aus? Ist mein Stimmzettel gültig? Besonders für Erstwähler, die mit dem Wahlsystem der Kommunalwahl noch nicht vertraut sind, ist das interaktive Instrument eine gute Möglichkeit, um sich auf die Wahl vorzubereiten. - Foto: Stadt Landshut
Landshut - pm (16.02.2026) Die Unterlagen werden von der Landshuter Stadtverwaltung verschickt – bislang bereits fast 13.000 Briefwahlanträge. In Landshut entscheiden am 8. März alle Stimmberechtigten über die Neubesetzung der 44 Stadtratssitze sowie des Oberbürgermeisteramts. Vor dem Wahlsonntag oder dem Ausfüllen der Briefwahlunterlagen können Landshuterinnen und Landshuter nun online einen Probestimmzettel aufrufen. Zudem werden nun die beantragten Briefwahlunterlagen verschickt.
Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl – diese Möglichkeiten zur Stimmabgabe bei der Stadtratswahl gibt es: Kumulieren bedeutet, dass einzelnen Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können. Panaschieren ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Personen unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen zu wählen. Eine Liste kann über das Listenkreuz auch ganz angenommen werden. Dadurch erhält jede Person in der aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Namen zu streichen.
Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Listen verteilt, werden zunächst die einzelnen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der Liste in der angegebenen Reihenfolge zugerechnet. Außerdem kann man Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder mehrere, aus einer oder mehreren Listen) verteilen.
Probewahl online möglich: Gültig oder ungültig? Mithilfe eines digitalen Probestimmzettels kann die individuelle Wahlentscheidung geprüft werden. Um keinesfalls einen ungültigen Stimmzettel zu erhalten, kann man vorab online seine Kreuzchen setzen.
Die Stadt bietet als Service-Leistung jetzt wieder ist einen Probestimmzettel unter www.landshut.de/probestimmzettel an.
Dort kann man seine Wunsch-Kandidaten oder Liste auswählen und sieht sofort, ob der Stimmzettel gültig ist, wie viele Stimmen man bereits direkt vergeben hat, wie viele über die Liste und welche Anzahl noch zur Verfügung steht. Auch ungültige Stimmen werden angezeigt. Ebenso lassen sich Namen streichen. So kann man sich optimal in Ruhe Gedanken machen und die Unterlagen zuhause oder vor Ort in der Wahlkabine dann entsprechend gezielt ausfüllen.
Briefwahl wieder gefragt: Indes setzt sich der seit Jahren anhaltende Trend hin zur Briefwahl in Landshut auch im Vorfeld der Kommunalwahlen fort. Bis Montagvormittag gingen bei der Stadt 12.860 Briefwahlanträge ein. Wer per Brief wählen möchte, muss dafür online bis Dienstag, 3. März, einen entsprechenden Antrag unter www.landshut.de/briefwahl stellen. Das funktioniert auch schnell und einfach über den QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist oder postalisch. Persönlich ist das im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29b (Foyer), bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, möglich. Dort können auch gleich die Wahlunterlagen in Empfang genommen und die Wahlen in einer aufgestellten Wahlkabine vollzogen werden.
Öffnungszeiten Wahlamt: Das Wahlamt ist ab heute, 16. Februar, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 6. März, ist es durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt.
Rechtzeitige Abgabe: Egal, auf welchem Weg Briefwahl beantragt wurde, entscheidend ist, dass die Unterlagen – also der Wahlbrief – auch rechtzeitig abgegeben werden. Gültig sind nur Briefwahlstimmen, die vor Wahlschluss am Sonntag, 8. März, 18 Uhr, eingegangen sind. Auf dem Postweg sollte der Wahlbrief deshalb spätestens am Donnerstag, 5. März, verschickt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief am Wahlsonntag bis 18 Uhr in die Postkästen der Rathäuser in der Altstadt oder an der Luitpoldstraße einzuwerfen.
Briefwähler sollten zudem beachten, dass es zur Oberbürgermeisterwahl eine Stichwahl geben kann. Das wäre der Fall, wenn keine(r) der zehn Bewerberinnen und Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Die Stichwahl würde am Sonntag, 22. März, stattfinden. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können schon jetzt mitbeantragt werden.

