MdL Ruth Müller - Foto: Jens Hartmann
Landshut - pm (05.12.2025) Die geplante Novelle des Bayerischen Wassergesetzes sorgt derzeit für erhebliche Unruhe bei den kommunalen Wasserversorgern in der Region Landshut. Mehrere regionale Wasserzweckverbände und die Stadtwerke Landshut haben sich in den vergangenen Tagen direkt an die hiesige SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Müller gewandt und auf die aus ihrer Sicht gravierenden Probleme hingewiesen. Ihre zentrale Sorge:
Der gesetzliche Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung könnte durch eine aufgeweichte Definition des Begriffs „öffentliche Trinkwasserversorgung“ gefährdet werden.
„Unsere Wasserversorger leisten eine unverzichtbare Aufgabe für die Region. Wenn sie warnen, dass die Staatsregierung eine Tür zur Kommerzialisierung des Trinkwassers öffnet, dann muss man das sehr ernst nehmen. Wasser ist Daseinsvorsorge – keine Ware“, stellt Ruth Müller klar.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: In der Begründung des Gesetzesentwurfs der Staatsregierung wurde kurzfristig eine Passage ergänzt, die den Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen – etwa Hersteller von Flaschenwasser – ausdehnen würde. Damit könnten solche Unternehmen im Zweifel vom gleichen gesetzlichen Vorrang profitieren wie kommunale Wasserversorger.
Dies kritisieren die kommunalen Spitzenverbände in einem Rundschreiben scharf und warnen vor einer „massiven, nicht notwendigen Ausweitung“ des Begriffs.
Auch die Stadtwerke Landshut meldeten sich zu Wort: Sie sehen in dieser Neudefinition eine „faktische Privilegierung kommerzieller Interessen“, die die klare Priorität der ortsnahen, leitungsgebundenen Versorgung untergrabe. Ebenso meldete sich der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe bei Ruth Müller und weist auf „große Schwierigkeiten“ hin, die die Novelle für die kommunale Wasserversorgung mit sich bringt.
Der Neufahrner Bürgermeister Peter Forstner, der Verbandsvorsitzender des Wasserzweckverbands Neufahrn-Oberlindhart ist, erinnert daran, dass man seit Jahrzehnten Wasser in Trinkwasserqualität für die Allgemeinheit bereitstelle. „Dies muss uneingeschränkten geschützt werden“, fordert Forstner. „Wir müssen auch weiterhin dem Auftrag, Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung, auch im Katastrophenfall nachkommen“, zeigt sich Forstner empört über die geplante Änderung. „Die öffentliche Wasserversorgung muss Vorrang haben vor der Wasserentnahmen für andere Zwecke“, macht er deutlich.
Auch die Möglichkeit, Verfassungsklage zu erheben, werde derzeit von Verbändeseite geprüft.
„Als BayernSPD-Landtagsfraktion haben wir deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem eindeutig klarstellt, dass die Versorgung der Bevölkerung über die kommunalen Wassernetze generell Vorrang zu haben hat“, hat Müller die Kritik der Wasserversorger bereits aufgegriffen. Der Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung dürfe nicht auf gewerbliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeweitet werden, auch nicht in Krisenfällen. „Es darf keine Hintertür geben, durch die kommerzielle Anbieter plötzlich denselben Schutzanspruch erhalten wie unsere kommunalen Wasserversorger. Gerade in Zeiten zunehmender Wasserknappheit braucht es eindeutige Regeln“, so Müller weiter.
Die abschließende Abstimmung zur Gesetzesnovelle steht in der kommenden Woche im Landtag an. Die SPD-Fraktion wird ihre Forderungen erneut einbringen und sich klar gegen jede Form der Kommerzialisierung der Trinkwasserversorgung stellen. „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt und die Kommunen Planungssicherheit behalten. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie sauberes, bezahlbares Trinkwasser bekommen – ohne dass wirtschaftliche Interessen dazwischenfunken“, betont Ruth Müller.

