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Nur noch bis zum 27.01. ist ein Widerspruch gegen einen Adressbucheintrag möglich

presse 01 Adressbuch2009 bi 01In diesem Jahr er­scheint die neue Ausgabe des Landshuter Adressbuches. Neben viel Wissens- wertem über die Stadt sind die Anschriften aller Einwohner vermerkt, sofern sie über 18 Jahre alt und in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind. Jeder Einwohner kann der Veröffentlichung im Adressbuch widersprechen. 

Diese Widerspruchs-Anträge müssen bis spätestens 27. Januar schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, gestellt werden.

Die Adressbuchgesellschaft Ruf in München, die auch für zahlreiche andere Städte Adressbücher auflegt, wurde beauftragt, Anfang 2012 in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut ein neues Adressbuch für Landshut herauszu­geben. Es enthält neben vielem Wissenswerten über die Stadt Landshut insbesondere die Anschriften aller Einwohner ab 18 Jahren, die in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind. Des Weiteren wird das Adressbuch neben einem Behörden- und Vereinsteil auch einen Firmenteil enthalten, der Firmen, Gewerbe- und Handelstreibende sowie freiberuflich Tätige verzeichnet.

Nicht eingetragen werden diejenigen Einwohner, die der Veröffentlichung im Adress­buch schriftlich widersprochen haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende verlangen kann, nicht im Adressbuch 2012 zu erscheinen. Diese Anträge müssen bis spätestens 27. Januar schriftlich bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, eingegangen sein.

Zum Einwohnerteil sind die Anträge an das Bürgerbüro zu richten, hinsichtlich des Firmenteils an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt. Der Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren ist im Bürgerbüro erhältlich. Auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/adressbuch kann das Formular abgerufen und digital ausgefüllt werden.

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