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Landshuter Adressbuch: Widerspruchsrecht bis 15. März

Landshut - pm (19.02.2024) Im Frühjahr/Sommer 2024 erscheint die neue Ausgabe des Landshuter Adressbuches. Die Stadt weist darauf hin, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende der Veröffentlichung im Adressbuch widersprechen kann. Diese Anträge müssen bis spätestens Freitag, 15. März, schriftlich bei der Stadt Landshut gestellt werden.

Auf der städtischen Internetseite unter www.landshut.de/adressbuch kann die Übermittlungssperre für Einwohner auch online eingerichtet werden.

Die Adressbuchgesellschaft Ruf in München, die auch für zahlreiche andere Städte Adressbücher auflegt, wurde beauftragt, im Frühjahr/Sommer 2024 in Zusammenarbeit mit der Stadt Landshut ein neues Adressbuch für Landshut herauszugeben. Es enthält neben vielem Wissenswerten über die Stadt Landshut insbesondere die Anschriften aller Einwohner ab 18 Jahren, die in Landshut mit Wohnsitz gemeldet sind. Des Weiteren wird das Adressbuch neben einem Behörden- und Vereinsteil auch einen Firmenteil enthalten, der Firmen, Gewerbe- und Handelstreibende sowie freiberuflich Tätige verzeichnet. Nicht eingetragen werden diejenigen Einwohner und Gewerbetreibenden, die der Veröffentlichung im Adressbuch schriftlich widersprochen haben: Diese Anträge müssen bis spätestens 15. März schriftlich bei der Stadt Landshut eingegangen sein.

Wo gibt’s den Antrag: Einwohner und Gewerbetreibende erhalten den jeweiligen Antrag entweder vor Ort im Bürgerbüro, Luitpoldstraße 29, oder können diesen online unter www.landshut.de/adressbuch abrufen; der Antrag für Einwohner kann darüber hinaus digital ausgefüllt und versendet werden.

Hinweis: Diejenigen, die bereits eine Auskunftssperre haben eintragen lassen, müssen keinen erneuten Antrag stellen.

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