Region Landshut - pm (05.12.2026) Die Öko-Modellregion Landshut ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ auf. Die Förderanfragen müssen spätestens 15. Februar 2027 eingereicht werden. Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten,
Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20 000 Euro (netto) nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Antrags- und Auswahlverfahren sind unter https://oekomodellregionen.bayern/region-landshut zu finden

