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Kinder- und Jugendhilfe bleibt zentrale Herausforderung

Landkreis Landshut - pm (06.07.2026) Die Kinder- und Jugendhilfe steht bundesweit und auch in Bayern vor erheblichen Herausforderungen. Steigende Fallzahlen, wachsende gesetzliche Leistungsansprüche sowie veränderte gesellschaftliche und soziale Rahmenbedingungen führen seit Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben. Gleichzeitig schränken die angespannte Finanzlage der Kommunen und der anhaltende Fachkräftemangel die Handlungsspielräume zunehmend ein.

Diese Entwicklung war auch Thema der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Jugend und Soziales des Bayerischen Landkreistags, in dem auch Landrat Alfred Holzner Mitglied ist. Dort machten die bayerischen Landkreise deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe immer häufiger Aufgaben übernehmen müsse, die ursprünglich anderen Bereichen des Sozial- und Gesundheitssystems zugeordnet seien. Zugleich steigen die gesetzlichen Anforderungen an Prävention, Inklusion, Beteiligung und Qualität der Leistungen kontinuierlich.

Auch der Landkreis Landshut spürt diese Entwicklung deutlich. Insbesondere bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII – etwa für Individualbegleitungen von Kindern und Jugendlichen – erhöhten sich die Ausgaben vom Haushaltsjahr 2024 auf 2025 um rund 16 Prozent. „Insgesamt wächst der Aufgabenumfang der Kinder- und Jugendhilfe seit Jahren. Das erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Verwaltungs- und Angebotsstrukturen. Oberstes Ziel bleibt aber, die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen dauerhaft bedarfsgerecht, wirtschaftlich und in hoher fachlicher Qualität sicherzustellen“, erklärt Landrat Holzner.

Vor diesem Hintergrund setzt der Landkreis Landshut konsequent auf eine strategische und datenbasierte Jugendhilfeplanung. Der Leitgedanke „Prävention vor Intervention“ bildet dabei weiterhin die Grundlage der fachlichen und finanziellen Steuerung. Frühzeitige Unterstützungsangebote sollen dazu beitragen, belastende und kostenintensive Hilfen möglichst zu vermeiden oder deren Umfang zu reduzieren.

Diese Ausrichtung spiegelt sich auch in der jährlichen Haushaltsplanung wider. Die Ansätze des Teilhaushalts Jugendhilfe werden auf Grundlage einer umfassenden Datengrundlage erarbeitet. Berücksichtigt werden dabei unter anderem aktuelle Haushaltsstände, Vorjahresergebnisse, mehrjährige Fallzahlentwicklungen, Bedarfsanalysen, Einzelprojektkalkulationen sowie fachliche Wirkungsprognosen. Der Haushaltsentwurf wird zudem den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses mit ausführlichen Erläuterungen vorgestellt, dort eingehend beraten und anschließend dem Kreistag zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

Der unmittelbare Vergleich der Haushaltsjahre 2025 und 2026 zeigt zunächst eine Netto-Kostensteigerung von 10,5 Prozent. Diese Entwicklung ist jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig. Hintergrund ist, dass dem Landkreis zustehende Kostenerstattungen aufgrund zeitversetzter Abrechnungs- und Erstattungsverfahren erst im Haushaltsjahr 2026 haushaltswirksam zufließen werden. Nach der aktuellen Planung führen diese Einnahmen zu einer entsprechenden Entlastung. Bereinigt um diesen abrechnungstechnischen Effekt wird nach der derzeitigen Erstprognose im Vergleich der Jahre 2025 und 2026 lediglich eine Netto-Kostensteigerung von unter drei Prozent erwartet.

Dass eine konsequente Steuerung Wirkung entfalten kann, zeigt auch der Blick auf die längerfristige Entwicklung. Während die Nettoausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit und in Bayern in den vergangenen Jahren regelmäßig um sieben bis acht Prozent jährlich gestiegen sind und der Bund allein für den Zeitraum von 2021 bis 2023 eine durchschnittliche Ausgabensteigerung von rund 9,2 Prozent verzeichnete, konnte der Landkreis Landshut seine durchschnittliche Netto-Ausgabensteigerung im Zeitraum von 2021 bis 2024 auf lediglich 1,9 Prozent begrenzen.

Ungeachtet dieser positiven Entwicklung bleibt die finanzielle Gesamtsituation angespannt. Die gesetzlichen Leistungsansprüche bestehen unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Kommunen fort und müssen erfüllt werden. Der Landkreis Landshut wird deshalb auch künftig auf eine ausgewogene Verbindung aus präventiven Angeboten, bedarfsgerechter Unterstützung und wirtschaftlicher Steuerung setzen. Ziel ist es, den steigenden Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gerecht zu werden und zugleich die finanziellen Handlungsspielräume des Landkreises verantwortungsvoll zu sichern.

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