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Newcastle-Krankheit: Auch in der Region ist Vorsicht geboten

Landkreis Landshut - pm (04.03.2026) Nachdem im Raum Erding und im Bereich Mühldorf in Geflügelbeständen die Newcastle-Krankheit festgestellt worden ist, liegen auch Teile des Landkreises Landshut in der dazugehörigen Überwachungszone. Die betroffenen Halter werden direkt informiert. Um die Bestände vor dieser Krankheit zu schützen, weist das Veterinäramt Landshut dringend darauf hin, dass für alle Geflügelbestände – egal ob privat oder gewerblich – eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit besteht.

Für den Menschen besteht in der Regel aber keine Gefahr, sich hier anzustecken.

Weiterhin gilt es für die Geflügelhalter, wie auch bei der Vogelgrippe, in Bezug auf Hygiene und der Minimierung von Übertragungsmöglichkeiten weiterhin besondere Vorsicht walten zu lassen und ihre Bestände entsprechend zu schützen. Das Veterinäramt empfiehlt aber den Haltern dringend, folgende Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten:

  • Umfangreiche Hygienemaßnahmen ist in diesem Fall besonders wichtig, denn die Erreger können indirekt über verunreinigte Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Laufende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung, sowie persönliche Hygiene sind entscheidend.  Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.

Die Newcastle-Krankheit ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem Hühner und Puten erkranken. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten: Tiergesundheit: Newcastle Krankheit (ND) (Atypische Geflügelpest)

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