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Vereinspauschale bis 1. März beantragen

Landkreis Landshut - pm (19.01.2024) Auch im Jahr 2024 werden zur Förderung der Sportvereine und Schützenvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien vom 5. Dezember 2022, die zum 1. Januar 2023 in Kraft traten. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.

Zuwendungsfähig sind rechtsfähige und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1). Es wird vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.

Die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen entfällt. Lediglich bei der Teilung einer Lizenz auf zwei Vereine muss die Erklärung zur Teilung von Lizenzen eingereicht werden. Die Übungsleiterlizenzen müssen zum Stichtag 1. März gültig sein. Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen.

Für die Vereinspauschale 2024 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden. Auf unserer Homepage steht alternativ ein pdf-Antrag zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe im Landratsamt eingereicht werden kann.

Unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V finden Sie die zur Vereinspauschale bereitgestellten Dateien. Wir verweisen insbesondere auf die Hinweise zur Beantragung der Vereinspauschale 2024. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 1. März 2024 vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl am Landratsamt Landshut (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

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