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Fortbildung für eine unbeschwerte Kindheit

Fortbildung Kita Schutzkonzept

Landrat Peter Dreier und die Sachgebietsleiterin Christine Deininger begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Kita-Fachtagung zum Thema Schutzkonzept.

Landkreis Landshut - pm (21.11.2023) Sie gehören zu den entscheidenden Bausteinen für Kinderbetreuung, sind eine nicht wegzudenkende Institution im Leben vieler junger Familien: Die Kindertageseinrichtungen. Egal ob Krippe, Kindergarten oder Hort – sie bieten in jedem Lebensalter den Kindern eine zweite Heimat, einen Ort der Begegnung, einen Ort des Lernens.

Damit die Kinder auch zu immer und zu allen Umständen eine unbeschwerte Zeit erleben können, sind die Betreuungseinrichtungen verpflichtet, ein präventives Schutzkonzept zu erstellen, das mögliche strukturelle Kindeswohlgefährdungen behandelt und verhindern soll.

Deshalb haben sich knapp 80 Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Landshut zu diesem wichtigen Thema „Schutzkonzepte“ fortgebildet. Bei seiner Begrüßung betonte Landrat Peter Dreier gegenüber den Teilnehmerinnen und einem Teilnehmer: „Sie arbeiten mit der wichtigsten Ressource unserer Gesellschaft: Unseren Kindern. Kinder haben ja noch ihr ganzes Leben vor sich, ihnen steht noch alles offen – allerdings nur so weit, wie wir, die Erwachsenen, es ihnen eröffnen. Und deshalb stehen wir in der Verantwortung, der nachwachsenden Generation eine behütete und anregende Kindheit zu ermöglichen.“

Dem schloss sich auch die zuständige Sachgebietsleiterin Christine Deininger an, die sich herzlich bedankte, dass trotz des vollgepackten Berufsalltags und aller Herausforderungen, vor denen die Kitas stehen, so viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Zeit genommen haben, um sich in diesem entscheidenden Thema fortzubilden.

Denn den Kitas wird seitens der Eltern und Kindern viel Vertrauen entgegengebracht. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, sich innerhalb der Kita mit der Möglichkeit von Gefährdungen frühzeitig auseinander zu setzen. Das geforderte Kita-Schutzkonzept hat hier vor allem einen präventiven Charakter, der regelmäßige Reflexion und Ausarbeitung innerhalb der pädagogischen Praxis erfordert.

Unbewusste wie bewusste Grenzüberschreitungen seelischer oder körperlicher Art: Die Palette möglicher Kindeswohlgefährdungen ist breit gefächert. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema, um für die einen Handlungs- und Maßnahmenplan zu erarbeiten, um mit allen Herausforderungen umgehen zu können – stets mit dem Blick darauf, was für die Kinder am besten ist.

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