Bayern - pm (09.02.2026) In Bezugnahme auf Ihr Interview mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung, erschienen am 2. Februar 2026, möchten wir Ihnen für Ihre klare Position zur rechtsextremen Ideologie der AfD danken. Die AfD ist eine durch und durch rechtsextreme Partei. Sie warfen Befürwortern eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD vor, selbst keine ausreichende Begründung dafür liefern zu können.
Wir und unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag fordern die Einleitung eines solchen Verfahrens. Und wir haben uns auch die Mühe gemacht, in unserem Zuständigkeitsbereich die dafür notwendigen Beweise vorzulegen.
Wir haben die AfD-Plenarreden der 18. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags ausgewertet. Auf der Grundlage der Parteiverbotskriterien, die das Bundesverfassungsgericht in seinen NPD-Urteilen ausgearbeitet hat, mit denen wir uns juristisch und politisch intensiv auseinandergesetzt haben, haben wir nach Äußerungen gesucht, die eine aktiv kämpferische Haltung gegen die Menschenwürde und die demokratischen Institutionen, also die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, erkennen lassen.
Und wir sind fündig geworden: Hunderte Zitate aus Reden von nahezu allen AfD-Abgeordneten zwischen 2018 und 2023 entsprechen diesen Kriterien. In der Zusammenschau zeigt sich zudem, dass es keine Ausreißer oder vereinzelte Schlaglichter sind, sondern dass die Menschenfeindlichkeit und die Demokratieverachtung tief in der parlamentarischen Arbeit der AfD verankert ist. Sie zeigt damit, dass sie bereits jetzt aktive Versuche unternimmt, die Menschenwürde und die demokratischen, rechtsstaatlichen Institutionen zu schwächen und zu beseitigen. Im Falle einer AfD-Regierung ist damit zu rechnen, dass sie ihre Programmatik rücksichtlos umsetzt. Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts würde bereits diese Sammlung ausreichen, um auch ein Verbot der Bundespartei zu begründen.
Wir schicken Ihnen hiermit unsere gesamte 400-seitige Auswertung zu. Wir denken, dass wir damit Ihrer Aufforderung, Begründungen für ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren vorzulegen, nachgekommen sind. Bereits im letzten Jahr haben wir die Sammlung auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz zukommen lassen. Denn wir sehen unsere Arbeit als Ergänzung zu der Arbeit unserer Verfassungsschutzbehörden, welche ja aus Respekt vor der Legislative die parlamentarische Arbeit der AfD nicht beobachten. Für einen ausführlichen Verbotsantrag ist aber die Einbeziehung der tatsächlichen parlamentarischen Initiativen und Reden dieser rechtsextremen Partei unerlässlich.
Wir stimmen Ihnen zu, dass ein AfD-Verbot kein Allheilmittel ist. Natürlich müssen wir die Wählerinnen und Wähler dieser Partei mit guter Politik überzeugen – auch wenn Sie und wir sicherlich im Detail unterschiedlicher Meinung sind, wie dies am besten gelingt. Aber das allein reicht nicht, weil wir es mit einer Partei zu tun haben, die nicht an einer fairen Auseinandersetzung interessiert ist und die gezielt von ausländischen Interessen unterstützt und gelenkt wird. Ohne ein AfD-Verbot ist unsere Grundordnung ernsthaft gefährdet, egal wie sehr wir uns um eine Politik bemühen, die die AfD-Wählerinnen und -Wähler ansprechen soll.
Wir arbeiten derzeit an einer Auswertung der laufenden 19. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags. Gerne legen wir Ihnen auch diese Sammlung vor, sobald unsere Arbeit dazu abgeschlossen ist.
Es ist an der Zeit, dass wir die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und der demokratischen Fraktionen in den Bundesländern und auf Bundesebene in einer Arbeitsgruppe zusammenziehen und einen Verbotsantrag erarbeiten. Es liegen genügend Beweise dafür vor, dass die AfD die Beeinträchtigung, ja sogar die Beseitigung zentraler Elemente unseres Grundgesetzes anstrebt.
Für einen weiteren Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Toni Schuberl, MdL
Rechtspolitischer Sprecher
Cemal Bozoğlu, MdL
Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus

