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Opfer von NS-„Euthanasie und Zwangssterilisation – Aufarbeitung Intensivieren

Berlin/Straubing - pm (30.01.2025) Am Mittwochabend hat der Bundestag einen längst überfälligen Meilenstein in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland gesetzt. Die Anerkennung von Opfern der sogenannten NS-„Euthanasie“ sowie von Zwangssterilisation ist acht Jahrzehnte nach Ende des menschenverachtenden, nationalsozialistischen Regimes sehr spät erfolgt.

Aber nun können die Angehörigen auch dieser Opfergruppe aufatmen, denn endlich erhält dieser „blinde Fleck“ in der Aufarbeitung der Medizinverbrechen die notwendige politische und öffentliche Aufmerksamkeit, die für unsere Gegenwart und Zukunft äußerst wichtig ist.

Durch den Beschluss des interfraktionellen Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen gemeinsam mit SPD, CDU und FDP wird die Bundesregierung aufgefordert, die Anerkennung dieser Opfergruppe mit zielführenden Projekten zu verbinden. Bundesweit sollen Akten von Opfern und Tätern gesichert, aufgearbeitet werden und für Angehörige und zu Forschungszwecke zugänglich gemacht werden. Eingebunden werden dabei u.a. die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen Tötungsanstalten, Verbände und zivilgesellschaftliche Initiativen. Dies ist besonders wichtig, weil diskriminierendes Denken über Menschen mit Beeinträchtigungen teilweise bis heute besteht. Die, im zynischen Ton der Nationalsozialisten, als „Euthanasie“ („schöner Tod“) bezeichneten Morde an ca. 300.000 Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie die an ca. 400.000 Menschen durchgeführten Zwangssterilisationen, sind eine Mahnung. Damals haben sich auch Ärzte und Pflegende mitschuldig gemacht an Verbrechen an Menschen, die Hilfe brauchten. Dass sich heute Ärzte und Ärztinnen verpflichten, immer „im Dienste der Menschlichkeit“ zu handeln, ist den Erfahrungen aus dieser schrecklichen Verbrechen geschuldet. Das Entstehen einer „Atmosphäre totaler moralischer Gleichgültigkeit“, das Hannah Arendt im Eichmannprozess beschreibt, war einmal möglich – und darf es nie wieder sein. Denn niemand hat das Recht, das Leben eines anderen als „lebensunwert“ zu erklären.

Ich bin persönlich sehr froh, dass wir die Anerkennung dieser Opfergruppe und die Aufarbeitung der Wirkungsgeschichte der Medizinverbrechen noch in dieser verkürzten Wahlperiode erreicht haben. Es war immer eines der vorrangigen Anliegen meiner Kulturarbeit im Deutschen Bundestag. Erinnerungskultur gehört nicht nur in die Geschichtsbücher - sie ist unsere Chance für die Zukunft! Sie mahnt uns, Ausgrenzung und Verächtlichmachung weiter entschieden entgegenzutreten.

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