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brlv zur Verfassungsviertelstunde an bayerischen Schulen

Bayern - pm (16.11.2023) „Die Zusage, sich für die Planung der Verfassungsviertelstunde viel Zeit zu nehmen und frühestens zum Schuljahr 2024/25 mit einer Erprobungsphase zu starten, ist von entscheidender Bedeutung. Derart weitreichende Eingriffe in das Unterrichtsgeschehen erfordern eine kluge Planung und Klarheit für all diejenigen, die von der Umsetzung betroffen sind. Es ist richtig, dass das Kultusministerium hier nach eigener Aussage nichts überstürzen will.

Wir nehmen Staatsministerin Stolz beim Wort, wenn sie ihre Absicht bekundet, die Lehrerverbände in die Konzipierung der Verfassungsviertelstunde einzubinden und unsere Expertise in die Umsetzung einfließen zu lassen.

Ein entscheidender Aspekt für den brlv ist die Sicherung der Eigenverantwortlichkeit und Flexibilität der Schulen bei der Umsetzung der Verfassungsviertelstunde. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen keine Mehrbelastung, sondern Unterstützung. Deshalb ist es von größter Wichtigkeit, dass die Schulen bei der Ausgestaltung Freiraum haben. Nur so kann verhindert werden, dass die Einführung zu einem unüberwindbaren Stundenplanchaos und zu Überforderung führt.

Unserer Ansicht nach sollte zunächst geklärt werden, welche konkreten Inhalte die Verfassungsviertelstunde abdeckt. Denn eines steht fest: Schule kann nicht alle gesellschaftlichen Probleme im Rahmen einer wöchentlichen Viertelstunde lösen.

Ein erster Schritt zur Klärung vieler grundlegender Fragen wäre die Etablierung eines regelmäßigen Gesprächsformats mit Lehrerverbänden, Elternverbänden und Schülervertretern, um gemeinsam zu eruieren, welche Inhalte von zentraler Bedeutung für die Verfassungsviertelstunde sein sollen.“

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