Per Post müssen die Wahlbriefe spätestens am Donnerstag zurückgeschickt werden.
Landshut - pm (02.10.2023) Wer dieses Angebot ebenfalls nutzen möchte, hat noch bis Mittwoch, 4. Oktober, 16 Uhr, online unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen.
Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort in einer Wahlkabine gewählt werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Der Wahlbrief kann, wie bisher auch, per Post an das Wahlamt zurückgesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Brief spätestens am Donnerstag, 5. Oktober, per Post versendet werden sollte, damit er noch rechtzeitig zum Wahltag (8. Oktober) ankommt. Alternativ kann man den Wahlbrief auch direkt in die Briefkästen an den Eingängen des Rathauses I in der Altstadt oder des Rathauses II an der Luitpoldstraße einwerfen, spätestens jedoch bis zum Sonntag, 8. Oktober, 17.59 Uhr. Pünktlich um 18 Uhr werden die Briefkästen entleert und die Wahlbriefe ausgezählt.
Öffnungszeiten des Wahlamts sind am Mittwoch von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr am Donnerstag von 8 bis 16 Uhr. Am Freitag, 6. Oktober, ist durchgehend von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Insgesamt sind knapp 49.000 Landshuterinnen und Landshuter wahlberechtigt. EU-Bürger haben bei dieser Wahl des Landtags- und Bezirkstagskandidaten kein Stimmrecht.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 8. Oktober von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Die Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr ist öffentlich. Da kann jeder mit dabei sein. Das kleinste Wahllokal ist das Bauzunfthaus. Von dort werden in der Regel zuerst die Wahlergebnisse ans Rathaus gemeldet.

